Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

payam-zadeh-webdesigner

Stand: Januar 2025

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen mir, Payam Zadeh, freier Grafikdesigner und Art Director (nachfolgend „Ich“), und Ihnen geschlossenen Verträge. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von mir schriftlich bestätigt werden.
  2. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier ausgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen von Ihnen den Auftrag vorbehaltlos ausführe.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach meiner schriftlichen Zustimmung gültig.

 


§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Ich erbringe Grafik- und Webdesignleistungen. Jeder an mich erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist.
  2. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
  3. Ein Vertrag mit mir kommt durch die Übermittlung des von Ihnen unterschriebenen Auftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch mich zustande.
  4. Sie sind berechtigt, während der Erstellung des Werkes bis zur Abnahme, Änderungen an der Leistungsbeschreibung und den bereits erstellten Leistungen zu verlangen. Soweit die Änderungen zu Mehrkosten oder Verzögerungen führen, bedarf die Beauftragung der Änderung der Schriftform.

Nach Eingang Ihres Änderungsverlangens werde ich prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und Ihnen innerhalb angemessener Frist das Ergebnis der Prüfung und insbesondere mitteilen, welche Mehrkosten für die Änderungen entstehen. Ich weise Sie ferner darauf hin, wenn die gewünschte Änderung dazu führen kann, dass das vereinbarte Leistungsdatum (§ 3 Abs. 1) nicht eingehalten werden kann.

Sie werden innerhalb von fünf (5) Werktagen, gerechnet ab Eingang des Angebots zur Durchführung der Änderungsarbeiten, erklären, ob dieses Angebot angenommen wird. Äußern Sie sich innerhalb der vorgenannten Frist nicht, so gilt das Änderungsangebot als abgelehnt. Nehmen Sie mein Angebot an, ist die Leistungsbeschreibung entsprechend zu ergänzen. Die entsprechenden Änderungen sind mit Angebotsannahme durch Sie Vertragsbestandteil.

Ich bin nicht verpflichtet, wesentlichen Änderungsverlangen ohne entsprechende gesonderte Vergütung sowie Verschiebung der folgenden vereinbarten Termine nachzukommen.

 

§ 3 Leistungspflichten

  1. Ich bin verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zum vereinbarten Leistungsdatum Ihnen zur Prüfung vorzulegen. Soweit die Leistungen auf einem Server zum Abruf bereitgestellt werden, gelten diese erst dann als geliefert, sobald Sie die wesentlichen Leistungen vollständig abgerufen haben.
  2. Alle von mir erstellten Entwürfe und Materialien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
  3. Für die Dauer der Prüfung der Entwürfe und Leistungen durch Sie ist die Ausführungs- und Lieferfrist unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an Sie bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme von Ihnen.
  4. Werden für die Ausführung erforderliche Vorlagen und Dateien von Ihrer Seite nicht, nur verspätet oder in nicht - sofort - verwendbaren Formaten an mich zur Weiterverwendung übergeben, so verlängert dies die Ausführungs- und Lieferfristen in angemessenem Umfang.
  5. Sie sind verantwortlich für die Durchführung einer umfassenden Markenrecherche, um der Eintragung in das Markenregister des DPMA oder des EPA entgegenstehende Marken zu erkennen und mich darauf hinzuweisen, dass die Designleistung ggf. geändert werden muss, wenn sie nach Fertigstellung in das Markenregister des DPMA oder des EPA eingetragen werden soll.
  6. Sie sind ferner für die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Designarbeiten von mir verantwortlich.
  7. Sie sind für die Anmeldung von markenfähigen Elementen der Designleistung verantwortlich.

 

§ 4 Rechteübertragung

  1. Ich übertrage Ihnen die für den jeweiligen Auftragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, räume ich Ihnen ein einfaches Nutzungsrecht ein.
  2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf Sie über.
  3. Die Designleistungen von mir dürfen nur für den zeitlich, räumlich und inhaltlich vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden.
  4. Die Designleistungen und Entwürfe dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder Dritten weitergegeben werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  5. Ich bin, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.

 

§ 5 Vergütung

  1. Ich erhalte eine Vergütung nach der gültigen Preisliste bzw. des individuell mit Ihnen vereinbarten Preises.
  2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten die ich für Sie erbringe sind, sofern nichts abweichendes vertraglich vereinbart wurde, kostenpflichtig.
  3. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung fällig. Die restliche Vergütung wird fällig mit Abnahme des Werkes.
  4. Meine Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  5. Kommen Sie mit der Begleichung meiner Rechnung in Zahlungsverzug, kann ich Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  6. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

 

§ 6 Reisekosten, Neben- und Fremdleistungen

  1. Sind für die Ausführung des Auftrags Fremdleistungen (z.B. Grafiken, Filme oder Musik-Dateien) erforderlich, bin ich berechtigt, nach Ihrer vorheriger Zustimmung, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zu bestellen.
  2. Soweit Verträge für Fremdleistungen in meinem Namen und für meine Rechnung abgeschlossen werden, verpflichten Sie sich, mich im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten (insb. Kostenübernahme) freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Vor Vertragsschluss werde ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten informieren und Ihre Zustimmung hierzu einholen.
  3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere Fotos, Satz und Druck, sind von Ihnen zu erstatten.
  4. Reisekosten (z.B. Fahrt- und Hotelkosten) und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit Ihnen abgesprochen sind, werden von Ihnen erstattet.

 

§ 7 Abnahme

  1. Sie werden die Leistungen prüfen und innerhalb von 5 Werktagen (Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) nach Zugang der Leistungen diese abnehmen oder die Abnahme wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigern. Falls Sie während des Abnahmetests feststellen, dass die jeweilige zur Abnahme vorgelegte Leistung mangelhaft ist, werden Sie mich hierauf in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des jeweiligen Mangels hinweisen.
  2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

§ 8 Eigentum an Entwürfen und Daten

  1. An Entwürfen und Designarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
  2. Original Unterlagen (z.B. Entwürfe, Designs etc.) sind mir nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust haben Sie die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  3. Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Dateien und Daten bleiben ebenfalls in meinem Eigentum. Ich bin nicht verpflichtet, Daten und Dateien an Sie herauszugeben. Wünschen Sie deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  4. Habe ich Ihnen Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit meiner vorherigen Zustimmung geändert werden.

 

§ 9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünschen Sie während oder nach der Produktion Änderungen, so haben Sie die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bin ich berechtigt, darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  3. Sie versichern, dass Sie zur Verwendung aller mir übergebenen Vorlagen berechtigt sind. Sie werden mich von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen mich aufgrund der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Vorlagen geltend machen, sofern Sie diese zu vertreten haben. Sie übernehmen diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

§ 10 Korrektur, Produktionsüberwachung, Werbung

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind mir Korrekturmuster vorzulegen.
  2. Die Produktionsüberwachung durch mich erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung bin ich berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
  3. Ich bin berechtigt, alle in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten (Enwüfte, Designs, Animationen und Filme) zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für Sie hinzuweisen.

 

§ 11 Geheimhaltungsvereinbarung

Ich verpflichte mich gegenüber Ihnen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Ich werde alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mit „Dritten“sind nicht meine Mitarbeiter und Angestellten gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.

„Vertrauliche Informationen“ im Sinne des obigen Absatzes sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen von Ihnen bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.

Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen von Ihnen,

  • die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
  • die sich schon vor Übergabe durch Sie in meinem Besitz befanden,
  • die nach ihrer Übergabe durch Sie veröffentlicht wurden,
  • die ich selbst ohne Zugang zu den Informationen entwickelt habe,
  • die ich ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten habe oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch mich.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn die beabsichtigte Produktion vorzeitig beendet wird.

 

§ 12 Vertragsauflösung

Wird der Vertrag vor Abnahme des Werkes durch eine Kündigung von Ihnen beendet, habe ich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Hiervon in Abzug zu bringen ist, was ich infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspare oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerbe oder zu erwerben böswillig unterlasse (§ 648 BGB).

 

§ 13 Haftung

  1. Ich hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ich bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  2. Ich verpflichte mich, Ihnen in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Grafiken beizustehen. Insbesondere werde ich Ihnen alle erforderlichen Informationen unverzüglich zukommen lassen, die für eine Klärung erforderlich sind.
  3. Sie sind für die Sicherung Ihrer Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von mir verursacht wurde.
  4. Für Fehler in von Ihnen gelieferten Dateien oder Vorlagen bzw. in Folge Unleserlichkeit derselben wird keine Haftung übernommen.
  5. Sie sichern mit der Auftragserteilung zu, dass Sie mit dem Auftrag und den für Durchführung des Auftrags übergebenen Dateien und Unterlagen (z.B. Grafiken, Logos, Videos, Audio-Dateien) keine Urheberrechte, Leistungsschutz- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte und keine Persönlichkeits-, Namens- und Vermögensrechte Dritter verletzen. Insoweit haben Sie mich von einer etwaigen Inanspruchnahme auf Grund von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche Dritter unter Einschluss sämtlicher Rechtsverfolgungskosten freizuhalten
  6. Sie haben Texte vor deren Veröffentlichung selbst und auf eigene Kosten auf deren Richtigkeit prüfen und lektorieren zu lassen.
  7. Ich hafte nicht für die fehlerhafte (Weiter-)Verarbeitung der von mir an Sie übersendeten Druckdateien.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten meiner Erfüllungsgehilfen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Ich bin daneben berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.